Baurecht | Planungsrecht | Natur- und Umweltrecht
Wir beraten und vertreten in allen Fragen des öffentlichen Baurechts einschließlich des Denkmalschutzrechtes. Der Bereich des Naturschutz- und Umweltrechts umfasst insbesondere das Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen, den nationalen und europäischen Naturschutz sowie das Abfallrecht.
Kommunen
Wir beraten und vertreten Kommunen bei der Aufstellung ihrer Bauleitplanung. Dies gilt sowohl für eine Angebotsplanung als auch für Vorhaben- und Erschließungspläne. Die Begleitung umfasst den gesamten Verfahrensgang vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung. Dazu zählt auch die Klärung der Zulässigkeit von Festsetzungen und die rechtliche Prüfung des Abwägungsvorgangs.
Die Gestaltung von städtebaulichen Verträgen, insbesondere aber nicht nur im Zusammenhang mit der Bauleitplanung gehört ebenso zu unseren Beratungsfeldern, wie die Einschätzung etwaig aus der Planung resultierender Entschädigungspflichten.
Selbstverständlich verteidigen wir die bestehende Bauleitplanung im Rahmen von Normenkontrollverfahren.
Darüber hinaus verteidigen wir die Planungshoheit von Städten und Gemeinden im Rahmen der interkommunalen Abstimmung ebenso wie im Rahmen von einzelnen Baugenehmigungsverfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Bauherren
Wir begleiten gerichtlich und außergerichtlich in baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Wir streiten für Ihre Baugenehmigung und bekämpfen rechtswidrige Nebenbestimmungen, wie zum Beispiel unerwünschte Auflagen. Dies gilt sowohl für Neubauvorhaben als auch für Umbauten oder Nutzungsänderungen.
Sofern Sie von der Behörde eine Nutzungsuntersagung oder Abbruchverfügung erhalten, loten wir ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und unterstützen bei deren Abwehr notfalls mit gerichtlicher Hilfe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Im Falle der Änderung von Bebauungsplänen werden erforderliche Einwände im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit formuliert. Wir vertreten Ihre Interessen in Normenkontrollklagen gegen bekanntgemachte Bebauungspläne. Darüber hinaus werden etwaige planungsrechtliche Entschädigungsansprüche verfolgt.
Veränderungssperren und Zurückstellungen von Baugenehmigungen werden von uns auf ihre Wirksamkeit geprüft.
Nachbarn
Wenn Sie sich als Nachbar gegen Bauvorhaben Dritter zur Wehr setzen wollen, prüfen wir die möglichen Schritte und erheben Einwände bereits im Baugenehmigungsverfahren. Gegen Baugenehmigungen führen wir die erforderlichen Widerspruchsverfahren bzw. gerichtlichen Verfahren. Da die bloße Einlegung eines Nachbarwiderspruchs gegen Baugenehmigungen regelmäßig die Durchführung des Bauvorhabens für sich genommen nicht hindert, leiten wir zudem soweit erforderlich auch gerichtliche Verfahren zur Erlangung des einstweiligen Rechtsschutzes ein.