Rund ums Auto
In einer Zeit großer Mobilität und gleichzeitig immer höherer Verkehrsdichte auf unseren Straßen sind Verkehrsunfälle und Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr leider fast zwangsläufig. Aber auch andere Umstände „rund ums Auto“ machen es notwendig, sich anwaltlich mit den sich daraus ergebenden Problemen auseinander zu setzen. In diesen Gebieten liegt einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Verkehrsrecht
Gerade bei Verkehrsunfällen, bei denen das Schadensereignis von einer nur für Bruchteile von Sekunden falschen Reaktion abhängt, betrifft der Schadensfall nicht nur verkehrsrechtliche, sondern darüber hinaus auch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Fragen, deren Beantwortung von uns umfassend übernommen wird. Dies gilt insbesondere in der Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen nach einem Schadensfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Zweck übernehmen wir nicht nur die Unfallschilderung und Weiterleitung der einzelnen Kostenrechnungen. Wir berechnen den angemessenen Schmerzensgeldbetrag aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung ebenso wie die etwaigen Nutzungsausfallentgelte oder den merkantilen Minderwert für das Fahrzeug. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Realisierung des gerade bei Selbstständigen oft schwierig zu berechnenden Verdienstausfallschadens. Des Weiteren werden die Rechte von Angehörigen oder Hinterbliebenen von Unfallopfern gegenüber dem Schädiger gewahrt.
Die Rechtsanwaltskosten trägt übrigens die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Schädigers.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Nicht nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen drohen dem Autofahrer oftmals Sanktionen des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts. Von besonderer Bedeutung für die Betroffenen sind dabei die Fragen eines drohenden Führerscheinverlustes. Wir prüfen sowohl im Hinblick auf Strafbefehle als auch im Hinblick auf Bußgeldbescheide insoweit die Angemessenheit der verhängten Maßnahmen und prüfen die Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln hiergegen. Dabei wägen wir die Risiken der Verfolgung in Ihrem speziellen FaIle ab und beraten im Hinblick auf die Verteidigungsstrategie auch unter Berücksichtigung etwaiger zivilrechtlicher Folgeansprüche von Dritten. Nicht selten zieht eine unkluge Verteidigung in einem Bußgeldverfahren erhebliche Ersatzansprüche von Geschädigten nach sich. Frühzeitige anwaltliche Beratung zahlt sich daher gerade in diesem Bereich oftmals aus.
Kauf- und Leasingrecht
Problemlösungen bei der Abwicklung von Kauf- oder Leasingverträgen für die privat oder geschäftlich genutzten Kraftfahrzeuge zählen ebenfalls zu unseren Leistungen. Wir setzen bestehende Gewährleistungsansprüche auch im Dreiecksverhältnis zwischen Autohaus einerseits und Leasinggesellschaft bzw. Kreditfinanzierer andererseits durch. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Beratung über die besonderen verbraucherschützenden Rechte des Erwerbers.