Ehe, Familie, gleichgeschlechtliche/nichteheliche Lebensgemeinschaft und eingetragene Lebenspartnerschaft

Unsere fachanwaltliche Tätigkeit im Familienrecht beginnt bei der vorbereitenden Beratung, wie z.B. bei der Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen. Schon im Vorfeld einer Trennung bieten wir Gespräche und Beratungen zur Klärung, welche möglichen Differenzen im Interesse einer einvernehmlichen und kostengünstigen Lösung von vornherein beigelegt werden können. Sobald eine streitige Auseinandersetzung zwischen den Parteien ansteht, stehen wir unseren Mandanten engagiert, auszugsweise in folgenden Bereichen, zur Seite:

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Martina Kurtz
Fachanwältin für Familienrecht

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