Ehe, Familie, gleichgeschlechtliche/nichteheliche Lebensgemeinschaft und eingetragene Lebenspartnerschaft
Unsere fachanwaltliche Tätigkeit im Familienrecht beginnt bei der vorbereitenden Beratung, wie z.B. bei der Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen. Schon im Vorfeld einer Trennung bieten wir Gespräche und Beratungen zur Klärung, welche möglichen Differenzen im Interesse einer einvernehmlichen und kostengünstigen Lösung von vornherein beigelegt werden können. Sobald eine streitige Auseinandersetzung zwischen den Parteien ansteht, stehen wir unseren Mandanten engagiert, auszugsweise in folgenden Bereichen, zur Seite:
- die Vertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren und Aufhebungsverfahren
- das Erarbeiten von Scheidungsfolgenvereinbarungen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Notar
- Abwehr sowie Durchsetzung der Unterhaltsansprüche von Kindern, Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern, sonstigen Verwandten und eines Elternteils aus Anlass der Geburt
- Auseinandersetzungen bei Immobilien- und Unternehmensbeteiligungen und bei gemeinsamen Schulden
- Schwierigkeiten im Umgangs- und Sorgerecht
- Beratung sowie Vertretung der Parteien nichtehelicher Lebensgemeinschaften bei Eingehung und Auflösung der Gemeinschaft
- Hausratsaufteilungen
- Auseinandersetzungen im Güterrecht, vorwiegend der Zugewinngemeinschaften
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Zuweisung der Wohnung