Urheberrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch im Bereich des Urheberrechts. Dies betrifft sowohl die Anspruchsdurchsetzung im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte als auch die Abwehr solcher Ansprüche.
Eine immer größer werdende Bedeutung kommt dabei der Beratung und Vertretung bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung zu. Denn sog. Tauschbörsen im Internet (P2P, Filesharing), mit denen Musik und Filme im Internet herunter geladen werden können, erfreuen sich – vor allem bei Kindern und Jugendlichen – noch immer einer enormen Beliebtheit. Aus diesem Grund werden derzeit von diversen Rechtsanwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen verschickt.

Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten haben, sollten Sie keineswegs untätig bleiben. Denn das völlige Ignorieren einer derartigen Abmahnung kann eine einstweilige Verfügung oder ein Klagverfahren und damit erhebliche Kosten nach sich ziehen. Demgegenüber sollte man aber auch nicht vorschnell und ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den verlangten Schadensersatz zahlen. Oftmals empfiehlt es sich, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Formulierung einer solchen Modifizierung sollte aber stets einem Rechtsanwalt überlassen werden, da juristisch falsche Formulierungen oft mehr schaden als nutzen.

Bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der durch eine fristgerechte Reaktion verhindert, dass der Anspruchsteller gerichtliche Schritte einleitet und im Falle einer berechtigten Abmahnung eine außergerichtliche Einigung erzielen kann, die stets kostengünstiger ist als eine gerichtliche Auseinandersetzung.

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Martina Kurtz
Fachanwältin für Familienrecht

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