Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Unsere Tätigkeiten im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht beginnen schon mit der Vertretung von Mandanten im Vorverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Hierbei verstehen wir uns umso mehr als Dienstleister, der in Notfällen für seine Mandantschaft rund um die Uhr erreichbar sein muss. Wir bieten daher einen Rund-um-die-Uhr-Service an, da nur durch ein rechtzeitiges und rechtlich fundiertes Einschreiten eine optimale Verteidigung garantiert werden kann. Dies gilt nicht nur für die "klassischen" Straf- und Ordnungswidrigkeitstaten wie z.B. im Verkehrsrecht und im Bereich der Körperverletzungsdelikte, sondern darüber hinaus auch im Bereich der Umwelt- und Wirtschaftsstraftaten, da gerade in diesen Bereichen eine ordnungsgemäße Verteidigung mit dem ersten Kontakt des Mandanten zu den Behörden beginnt.

Die überregionale Vertretung unserer Mandantschaft vor deutschen Gerichten gehört für uns selbstverständlich für eine ordnungsgemäße Verteidigung der Rechte in einem Strafverfahren dazu. Hierzu zählt ebenfalls ein ständiger Kontakt zu den ermittelnden Behörden, um etwaige böse Überraschungen am Ende eines Ermittlungsverfahrens für den Mandanten vermeiden zu helfen.

Ferner umfasst unsere Tätigkeit im Bereich des Strafrechts die Vertretung von Opfern im Rahmen der so genannten Nebenklage, wobei wir hier bereits im Ermittlungsverfahren präsent sind, damit das Opfer einer Straftat zu jedem Zeitpunkt des laufenden Verfahrens über den Stand der Ermittlungen informiert ist.

Unsere Tätigkeit als Verteidiger sehen wir hierbei nicht nur in der Vertretung gegenüber den Behörden, sondern vielmehr in einem Beistand unserer Mandanten, um seine Rechtsstellung als Prozesssubjekt zu schützen und ihm zu helfen, seine Rechte effektiv wahrzunehmen. Hierfür werden die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergebenen Rechtsfragen umfassend von uns beantwortet und entsprechend im Sinne des Mandanten verwendet.

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Martina Kurtz
Fachanwältin für Familienrecht

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