Handel und Wirtschaft

Der Bereich Handel und Wirtschaft entdeckt die typischen Gebiete des Handels-und Gesellschaftsrechts sowie des Wettbewerbsrechts ab. Wir betreuen vornehmlich kleine und mittlere regionale Unternehmen aus Handel, Handwerk und Industrie sowie der Kreditwirtschaft. Auch Existenzgründer werden in allen mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbundenen Rechtsfragen beraten.

Rechtsberatung für Unternehmen

Wir entwerfen bzw. prüfen abzuschließende oder bestehende Verträge einschließlich allgemeiner Geschäftsbedingungen. Zu unserem Service zählt die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie die gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Wir verfolgen auch ihre Ansprüche im Ausland. Darüber hinaus melden wir Warenzeichen an und beraten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Komplexe juristische Lösungen, wie sie beispielsweise im Rahmen des Unternehmenskaufs oder im Zusammenhang mit erbrechtlichen Nachfolgeregelungen auftreten, werden in Team erledigt. Wir kümmern uns um Ihre Außenstände. Der hohe Grad an Technisierung der Abläufe im Bereich des Inkasso gewährleistet eine besonders zügige und wirtschaftliche Bearbeitung.

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Ihre Anfrage ist unverbindlich und anwaltskostenfrei. Wir teilen Ihnen kurzfristig mit, wie wir Sie im Hinblick auf Ihre Anfrage unterstützen können. Erst durch Ihre anschließende Bestätigung kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

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Martina Kurtz
Fachanwältin für Familienrecht

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