Immobilien- und Mietrecht
Rechtliche Probleme rund um das Grundstück sind für die Betroffenen oft von besonderer Bedeutung. Dies gilt für betrieblich genutzte Immobilien ebenso wie für das Eigenheim oder die Eigentumswohnung.
Grundstück und Recht
Wir beraten und vertreten Grundstücks- und Wohnungseigentümer beim Erwerb oder Verkauf der Immobilie und übernehmen die vertragliche Abstimmung mit dem Notar. Anders als der Notar prüfen wir vertragliche Regelungen allein im Interesse unserer Auftraggeber. Des Weiteren entwerfen wir Vereinbarungen zur Nutzung durch Dritte, wie beispielsweise im Rahmen von Erbbaurechten oder Dienstbarkeiten. Wo es erforderlich ist, werden Wegerechte verschafft bzw. gesichert. Wir wehren Störungen der Nutzung durch Dritte ebenso ab wie unberechtigte staatliche Eingriffe in das Eigentum, beispielsweise durch Bau- oder Naturschutzbehörden oder bei Enteignung. Unser Leistungsspektrum umfasst zudem die rechtliche Beratung rund um die Bau- und Immobilienfinanzierung.
Miete und Pacht
Im Bereich der Mietverhältnisse sind Spannungen zwischen Mieter und Vermieter schon aufgrund der regelmäßig lang andauernden Verbindung besonders häufig. Die Weichen für einen reibungslosen Ablauf werden daher grundsätzlich schon bei der Wahl des richtigen Vertragspartners gestellt. Gleich ob Wohnraummiete oder Gewerberaummiete – eine interessengerechte Gestaltung des Mietvertrages ist mindestens ebenso wichtig wie die Wahl des Vertragspartners. Während bei einfachem Wohnraum mit Verträgen geeignete Formulare oft ausreichen, stellt die Formulierung von Gewerberaummietverträgen stets besondere Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf den Verwendungszweck, die Laufzeit, die Anpassung, die Instandhaltungskosten oder etwaiger Wettbewerbsverbote. Selbstverständlich helfen wir bei Problemen der Vertragsdurchführung bis zur Abnahme des Gegenstandes nach Beendigung des Vertrages.
Wir geben Antworten
Zuständig für fast alle Rechtsprobleme rund um die private oder gewerbliche Immobilie ist Rechtsanwältin Martina Kurtz.