Abgabenrecht

Die rechtssichere Arbeit im Abgabenrecht setzt eine routinierte und schnelle Bearbeitung sowie komplexe und aktuelle abgabenrechtliche Spezialkenntnisse voraus. Viele bedeutsame Rechtsfragen sind noch nicht durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt, bzw. unterliegen wiederkehrenden Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, sodass eine ständige Befassung und Fortbildung in diesem Bereich gefordert sind. Durch unsere Spezialisierung im Bereich des Abgabenrechtes stehen wir Ihrer Behörde als kompetenter Partner zur Verfügung.

Abrechnung der nicht leitungsgebundenen Abgaben

o   Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

o   Straßenreinigungsgebühren

o   Gewässerunterhaltungsgebühren

Unsere Leistung umfasst die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen und die Abgabenberechnung sowie die Vorbereitung der endgültigen Abgabenbescheide. Wir begleiten auf etwaigen Informationsveranstaltungen oder die Sitzungen von Entscheidungsgremien. Wir beraten außerdem in allen Rechtsfragen, insbesondere beim „ob“ und „wie“ ggf. erforderlicher Beschlussfassungen durch die Vertretungsorgane sowie im Widerspruchsverfahren und in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Bei der Beantwortung einzelner Fragen von der Berechnung der Abgaben bis zu Abgabenerhebung stehen wir Ihrer Behörde schnell und unkompliziert zur Seite - oft hilft eine kurze telefonische Beratung.

Wir unterstützen auch sehr gerne bei satzungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Prüfung der Höhe angemessener Anteilssätze für die Anlieger in Straßenbaubeitragssatzungen.

Erhebung von Anschlussbeiträgen

Wir begleiten Ihre Behörde bei der Durchführung der Beitragskalkulation und der Erstellung rechtssicheren Satzungsrechtes sowie bei der Durchsetzung der Abgabenansprüche im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.

Die Beitragskalkulation erfolgt in der Praxis durch ein beauftragtes Unternehmen oder durch die Behörde selbst. Entscheidet sich die Behörde für die eigenständige Durchführung der Beitragskalkulation, stehen wir beratend zur Seite; Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass sich sämtliche Daten zur Flächen- und Kostenermittlung im direkten Zugriff Ihrer Behörde befinden.

Zum einen können die erfassten Daten unmittelbar in die Beitragserhebung einfließen. Zum anderen eröffnet sich damit die Möglichkeit, z. B. im Rahmen laufender Gerichtsverfahren, schnell zu reagieren und etwaig gebotene Korrekturen vorzunehmen. Einer Heilungserklärung nach § 2 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern steht dann nichts mehr im Wege.

Außerdem sind die Behörden gehalten, die Aktualität der Kalkulation sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Flächenseite regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung ist zwar eine Globalkalkulation innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren grundsätzlich als hinreichend aktuell anzusehen. Dies gilt aber nicht, wenn vorher wesentliche Änderungen eintreten, die eine Neukalkulation erforderlich machen. Da die Globalkalkulation als ein permanent stattfindender Vorgang zu verstehen ist, muss auf Änderungen, die vor Ablauf der fünf Jahre eintreten umgehend reagiert werden. So wird allgemein eine jährliche verwaltungsinterne Prüfung der Kalkulation empfohlen. Diese Prüfung wird in der Regel erleichtert, wenn bereits die Erfassung der Daten durch eigenständige Durchführung der Beitragskalkulation in der Behörde selbst erfolgt ist.

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